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zu Politik und Recht

Eugen David

Tarnkappenpolitik – Der schweizerische Kohäsionsbeitrag an die Europäische Union

Am 12. Mai 2004 versprach der Bundesrat der EU, ihr eine Milliarde Franken zugunsten der EU-Kohäsion zu bezahlen.

Die Milliarde wurde in fünf Tranchen à 200 Millionen aufgeteilt und der Bundeskasse 2007 – 2011 belastet. Ausgegeben wurde das Geld bis 2015 für Kohäsions-Projekte in Polen (489 Mio.), Ungarn (130 Mio.), Tschechien (109 Mio.), Litauen (71 Mio.), Lettland (60 Mio.), Slowakei (66 Mio.), Estland (40 Mio.), Slowenien (22 Mio.), Zypern (6 Mio.) und Malta (3 Mio.).

Die Kohäsions-Milliarde war – neben dem Zinsbesteuerungsabkommen – der Preis, den der Bundesrat der EU für den Abschluss der Bilateralen Verträge II und die Bewahrung des grenzüberschreitenden schweizerischen Bankgeheimnisses zu zahlen bereit war. Aus dem Bundesrat hiess es damals, das Bankgeheimnis sei damit besser geschützt als zuvor. Die Verhandlungen über die Bilateralen II wurden eine Woche nach dem Kohäsionsversprechen, am 19. Mai 2004, abgeschlossen.

Aus Sicht der EU war der Kohäsionsbeitrag stets eine der Voraussetzungen für die Partizipation der Schweiz am europäischen Binnenmarkt. Eine Inanspruchnahme der wirtschaftlichen Vorteile des Binnenmarktes ohne Kohäsionsbeitrag lehnte die EU damals wie heute ab.

Um die rechtsnationalen innenpolitischen Klippen zu umschiffen, verpackte der Bundesrat die gesetzliche Grundlage für die Kohäsionsmilliarde getarnt in ein geändertes Osthilfe-Gesetz. Dort fügte er den Satz ein, der Bund könne im Rahmen des Beitrags der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten in der erweiterten Europäischen Union auch Zypern und Malta unterstützen.

Dass der Kohäsionsbeitrag eine der Voraussetzungen für die Beteiligung der Schweiz am europäischen Binnenmarkt ist, blieb ungesagt.

Die Rechtsnationalen ergriffen mit ihrer Führungscrew das Referendum. Dennoch stimmte das Volk am 26. November 2006 mit 53% dem Gesetz zu.

Das Gesetz ist befristet bis am 30. Juni 2017. Danach fehlt eine gesetzliche Grundlage für Kohäsionszahlungen an die EU, was wiederum die Beteiligung der Schweiz am Europäischen Binnenmarkt gefährdet. Daher besteht dringender Handlungsbedarf.

Am europäischen Binnenmarkt sind 32 Länder beteiligt, nämlich 28 EU-Mitgliedsländer, 3 EWR-Länder und die Schweiz. Alle zahlen Kohäsionsbeiträge. Die Schweizer Rechtsnationalen sind heute – wie 2006 – der Ansicht, die Schweiz könne als einziges Land ohne weiteres vom europäischen Binnenmarkt profitieren, ohne einen Beitrag zahlen zu müssen.

Der Bundesrat reagiert darauf mit einer Fortsetzung der bisherigen Tarnkappen-Politik. Ein Mitglied des Referendumskomitees 2006 sitzt heute im Bundesrat. Wie bisher soll im Osthilfegesetz die gesetzliche Grundlage für den Kohäsionsbeitrag in einer verklausulierten Formulierung untergebracht werden.

Um jeder Diskussion aus dem Weg zu gehen, erklärt der Bundesrat, die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für den Kohäsionsbeitrag sei kein Präjudiz. Ob die Schweiz einen Kohäsionsbeitrag tatsächlich zahle, sei offen. Er werde „einzig im Gesamtkontext der Beziehungen zur EU - und sofern diese sich positiv entwickeln“ einen schweizerischen Kohäsionsbeitrag vorschlagen. Der dann allerdings nicht mehr dem Referendum unterliegt, was der Bundesrat nicht sagt.

Der aktuelle Eiertanz unterscheidet sich nicht von demjenigen des Jahres 2004 als es um die Bilateralen II und den Schutz des Bankgeheimnisses ging. Das Bankgeheimnis ist Geschichte und die Bilateralen II stehen wegen des SVP-MEI-Artikels auf der Kippe.

Die Beteiligung am europäischen Binnenmarkt ist für keines der 32 beteiligten Länder ohne institutionelle und finanzielle Gegenleistungen zu haben – auch für die Schweiz nicht. Während vielen Jahren hat der Bundesrat im Verein mit der Wirtschaft und grossen Teilen der Medien der schweizerischen Öffentlichkeit das Gegenteil suggeriert: die Schweiz sei ein Sonderfall. Sie könne sich über den bilateralen „Königsweg“ ohne institutionelle und finanzielle Gegenleistungen am europäischen Binnenmarkt beteiligen. Sie könne die Vorteile in Anspruch nehmen, ohne auch – wie die andern Binnenmarktländer – Nachteile akzeptieren zu müssen.

Eine illusionäre Politik, die sich mehr und mehr in einer Sackgasse findet. Aus dem kläglichen Scheitern der Regierungspolitik in Sachen Bankgeheimnis und Unternehmenssteuern hat man nichts gelernt. In beiden Fällen hat die Regierung jahrelang Illusionen verbreitet, um dann kurzfristig und ohne Volksbefragung vor den Realitäten einzuknicken.

Denselben Weg will man auch in der Europapolitik gehen. Das erfordert offenbar die direkte Demokratie: beliebt sind Illusionen, Realitäten können - wenn überhaupt - nur gut getarnt und häppchenweise vermittelt werden.

14.03.2016

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